( 1) Die Firma „SIXpack MEDIENKOMPETENZ 6 - Training • Beratung • Produktion“, nachfolgend „SIXpack“ genannt, hat das Geschäftsziel, Medienseminare und - beratungen zu erarbeiten, anzubieten, zu vermarkten und durchzuführen und mediale Inhalte für Auftraggeber zu produzieren.
( 2) Die im Auftrag von SIXpack tätigen Trainer sind und bleiben unabhängige Journalisten und fühlen sich den Ehrenkodizes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - insbesondere des Westdeutschen Rundfunks - verpflichtet.
( 3) Bei einem Auftrag gelten ausschließlich nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen, außer im Vertrag wurden Einschränkungen bzw. Änderungen vorgenommen.
( 4) Schulungsmaterial, Konzepte, Beispielfilme, Präsentationen, Handzettel etc. sind das geistige Eigentum von SIXpack und damit urheberrechtlich geschützt.
( 5) Bei der Veranstaltung von Seminaren erwirbt der Auftraggeber nur eine Trainertätigkeit. Er erwirbt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf die von SIXpack eingesetzten Materialen und Konzepte.
( 6) Konzepte, Anschauungsfilme, Screenshots etc. werden von den SIXpack- Trainern mitgebracht und eingesetzt. Diese Materialien dürfen nicht weitergegeben werden.
( 7) Auftraggeber und Teilnehmer erhalten einen Ablauf des Seminars, Hintergrundmaterial (mit Theorie) und Handzettel mit Tipps. Auch dieses Material ist urheberrechtlich geschützt. Es darf weder verändert noch weitergegeben werden, es sei denn, die Urheber erteilen dazu schriftlich die Erlaubnis.
( 8) Auf Wunsch können einzelne Teilnehmer gegen Honorar nach dem Seminar eine schriftliche Analyse ihrer Leistungen mit konkreten Hinweisen erhalten. Das gilt auch für überarbeitete Firmenvideos, O-Ton-Collagen der Teilnehmer etc.
( 9) Die Seminare dürfen von Auftraggebern und Teilnehmern nicht aufgezeichnet oder mitgeschnitten werden. Die Teilnehmer sind während des Seminars in einem geschützten Raum.
(10) Auftraggeber dürfen - nach Absprache mit den Trainern - von den Trainingsveranstaltungen in angemessenem Umfang Fotos zu Dokumentationsoder Werbezwecken anfertigen. Bewegte Bilder und Tonaufzeichnungen sind nicht gestattet. Bei Bedarf erstellt SIXpack gegen Honorar einen Film nach den Wünschen des Auftraggebers.
(11) Der Auftrag gilt als erteilt, sobald der Auftraggeber und SIXpack die schriftliche Zustimmung (Fax, E-Mail oder Brief) gegeben haben.
(12) Die von SIXpack kalkulierten Kosten beruhen jeweils auf dem aktuellen Informationsstand und den Erfahrungswerten von SIXpack. Bei einer Änderung der Aufgabenstellung kann sich der genannte Aufwand ändern, eventuell entstehender Mehraufwand wird gesondert berechnet, Minderleistungen werden gutgeschrieben.
(13) Bei der Angebotserstellung und bei der Vertragserfüllung ist SIXpack auf die Mitwirkung des Auftraggebers angewiesen. Unterlässt der Auftraggeber – trotz wiederholter Bitte - eine sachdienliche oder erforderliche Mitwirkung, hat SIXpack das Recht, den Vertrag zu beenden. In diesem Falle hat SIXpack Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens sowie des durch diese Erschwernis entstandenen Mehraufwandes.
(14) Sollte der Auftraggeber seinen Vertragspflichten nicht nachkommen mit der Folge, dass Leistungen, die mit SIXpack vereinbart wurden, nicht erbracht werden können, kann SIXpack für die Nichteinhaltung des Vertrags nicht haftbar gemacht werden.
(15) Storniert ein Auftraggeber einen verbindlich erteilten Auftrag, ist er verpflichtet, SIXpack folgende Anteile von den Gesamtkosten zu erstatten: * bei einer Stornierung bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 30 % * bei einer Stornierung bis 5 Tage vor der Veranstaltung: 50 % * bei einer Stornierung bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 70 % * bei einer Stornierung weniger als 3 Tage vor der Veranstaltung 100 %.
(16) Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl vermindert nicht den Gesamtpreis des Seminars. Sollten einer oder mehrere Teilnehmer ausfallen, können über den Auftraggeber andere Teilnehmer in das Seminar nachrücken.
(17) Das Entgelt wird nach Erbringung der vereinbarten Leistung fällig und von SIXpack per Rechnung (Brief, Fax oder E-Mail) eingefordert. Die Zahlung muss innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung auf das angegebene Konto erfolgen. Verzug tritt 30 Tage nach Rechnungsversand ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf, sofern nicht im Einzelfall ein früherer Verzugsbeginn vereinbart ist. Der gesetzliche Verzugszins von 5 Prozentpunkten (bzw. gegenüber Unternehmern in Höhe von 8 Prozentpunkten) über dem jeweiligen Basiszinssatz wird ab Verzugsbeginn als Mindestzins geschuldet, sofern SIXpack nicht einen höheren Zinsschaden nachweisen kann. Vertraglich vereinbarte Vergütungsbeträge verstehen sich gegenüber gewerblichen Auftraggebern im Zweifel zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Eine Aufrechnung gegen die Forderungen von sixpack ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Kunden möglich.
(18) Für die Anfahrt zu einem Auftrageber oder Seminarort berechnet SIXpack ein Kilometergeld in Höhe von 0,40 € pro Kilometer bzw. die Erstattung eines Bahnoder Flugtickets. Eventuell anfallende Übernachtungskosten in einem Hotel (EZ Ü/F pro Teammitglied) werden gesondert berechnet. Nach Absprache kann der Auftraggeber diese Kosten auch pauschal abgelten.
(19) Die Vergütung für einen von SIXpack beauftragten Subunternehmer ist erst fällig, sobald dieser SIXpack die Vergütung vollständig in Rechnung gestellt, die Leistung vollständig erbracht und dokumentiert hat, diese von SIXpack ausdrücklich abgenommen wurde und der Auftraggeber alle Forderungen aus dem Gesamtprojekt vollständig gegenüber SIXpack beglichen hat.
(20) Mit Abschluss des Vertrags erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass SIXpack auf seine Referenzseite im Internet einen Link auf die Webpräsenz des Kunden einrichten darf. Ein Verzicht auf die Verlinkung bedarf einer gesonderten Absprache.
(21) Diese Auftragsbedingungen gelten für alle von SIXpack angebotenen oder abgeschlossenen Verträge über Lieferungen und Leistungen. Die Bedingungen gelten ab erster Bekanntgabe auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen zu dem Auftraggeber und zwar bis zur Bekanntgabe einer Neufassung dieser Auftragsbedingungen durch SIXpack.
(22) Die Bedingungen regeln das Verhältnis zum Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich im Einzelfall etwas Abweichendes mit dem Kunden vereinbart worden ist oder soweit nicht künftige zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden gelten nur, soweit SIXpack ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Soweit nicht anders angegeben, ist SIXpack drei Monate lang an seine Angebote ab Angebotsdatum gebunden.
(23) Für diese AGB und für Verträge, die zwischen Auftraggebern und SIXpack entstehen, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(24) Der Gerichtsstand ist Köln.
(25) Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein oder durch zukünftige Umstände ihre Wirksamkeit ganz oder teilweise verlieren, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Das gilt auch für Verträge, die SIXpack mit Auftraggebern schließt. Unwirksame Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung nicht möglich, besteht die Verpflichtung, eine neue Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Köln, im März 2008
